Erhöhung des Bioregionalanteils bei der Gemeinschaftsverpflegung

Unser Antrag vom 27.09.2020:

Die Verwaltung wird beauftragt, zusammen mit den betroffenen Einrichtungen zu prüfen, wie der Anteil von biologisch erzeugten Lebensmitteln (Produktion mindestens nach EG-Öko-Verordnung) an der Mittagessenversorgung und weiteren Lebensmittelversorgung (z.B. Getränke) der gemeindlichen Einrichtungen (Kindergärten) erhöht werden kann. Ziel soll eine Quote von 50 % regional und 30 % ökologisch erzeugten Produkten (Analog EU-Schulprogramm) bis 2023 sein.

Begründung:

In der Gemeinschaftsverpflegung liegt eine große Chance für die heimische Bio-Landwirtschaft und ein großer Hebel für eine gesündere Ernährung. Ob für die Schul- oder Senioren-verpflegung, ob für Kindertagesstätten oder Cateringleistungen bei Veranstaltungen und Events – der öffentliche Sektor trägt Jahr für Jahr die Verantwortung für die Beschaffung großer Mengen von Mahlzeiten und Getränken. Die Verwendung von Bio-Lebensmitteln in der öffentlichen Gemeinschaftsverpflegung ist eines der wirksamsten Instrumente, mit denen sowohl die Beschaffung umweltorientierter erfolgen als auch die angestrebte Ausweitung des Ökolandbaus vorangetrieben werden kann.

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