Erhöhung des Bioregionalanteils bei der Gemeinschaftsverpflegung 29. September 2020 | admin Unser Antrag vom 27.09.2020: Die Verwaltung wird beauftragt, zusammen mit den betroffenen Einrichtungen zu prüfen, wie der Anteil von biologisch erzeugten Lebensmitteln (Produktion mindestens nach EG-Öko-Verordnung) an der Mittagessenversorgung und weiteren Lebensmittelversorgung (z.B. Getränke) der gemeindlichen Einrichtungen (Kindergärten) erhöht werden kann. Ziel soll eine Quote von 50 % regional und 30 % ökologisch erzeugten Produkten (Analog EU-Schulprogramm) bis 2023 sein. Begründung: In der Gemeinschaftsverpflegung liegt eine große Chance für die heimische Bio-Landwirtschaft und ein großer Hebel für eine gesündere Ernährung. Ob für die Schul- oder Senioren-verpflegung, ob für Kindertagesstätten oder Cateringleistungen bei Veranstaltungen und Events – der öffentliche Sektor trägt Jahr für Jahr die Verantwortung für die Beschaffung großer Mengen von Mahlzeiten und Getränken. Die Verwendung von Bio-Lebensmitteln in der öffentlichen Gemeinschaftsverpflegung ist eines der wirksamsten Instrumente, mit denen sowohl die Beschaffung umweltorientierter erfolgen als auch die angestrebte Ausweitung des Ökolandbaus vorangetrieben werden kann.